Das Führen einer Vorsorgekartei
Für Beschäftigte, die nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig ärztlich zu untersuchen sind, ist vom Arbeitgeber eine Vorsorgekartei zu führen. Die Vorsorgekartei muss insbesondere die erforderlichen Angaben sowie das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung enthalten. Sie ist der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen und dem Arbeitnehmer auf Verlangen nach Austritt aus dem Betrieb auszuhändigen.
Ärztliche Bescheinigung
Nach erfolgter Untersuchung ist eine ärztliche Bescheinigung zu erstellen. Der Proband muss aufgeklärt sein und von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber entbinden.