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Das Procedere

Wenn "Einigkeit besteht" übernehmen wir für ihr Unternehmen die betriebsärztliche Versorgung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" BGV A2)

Umfang der Betreuung

Im Wesentlichen:
Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
Organisation der Ersten Hilfe Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und Schwerbehinderten
Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz
Regelmäßige Betriebsbegehungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschussitzungen
Beratung bei Suchtproblematik
Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
Impfungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Ort der Aktivitäten

Untersuchugen von Mitarbeitern werden prinzipiell "vor Ort" durchgeführt. Das erspart Ausfallzeiten, erfordert allerdings entsprechende Räumlichkeiten.
Die erforderlichen Gerätschaften für die Untersuchungen sind transportabel und werden gestellt.
Da alle Untersuchungen prinzipiell auf freiwilliger Basis beruhen, ist eine Einwilligung des Mitarbeiters erforderlich.

Unser Angebot

Als Facharzt für Arbeitsmedizin mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung kleiner und mittelständiger Betriebe (5 - 700 Mitarbeiter), bieten meine Kollegen und ich Ihnen an, auch Ihren Betrieb individuell betriebsärztlich zu betreuen oder zumindest bzgl. der "Bestellung eines Betriebsarztes" zu beraten.
Bevorzugtes Einzugsgebiet ist Baden Württemberg.
Jedoch sind wir hierbei nicht unbedingt "ans Ländle" gebunden.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist bei Interesse jederzeit möglich.