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hier der Hörtest

Gerade in der Arbeitsmedizin bieten sich Messungen von Belastungen sowie die Belastunsfähigkeit mit nichtinvasiven med. techn. Verfahren an.
Wie:
- der Sehtest - z.B. bei Fahr- und Steuertätigkeiten und Bildschirmarbeit (G25, G37)
- der Hörtest - bei allen Arbeiten in lärmbelasteten Bereichen (G20)
- die Spirometrie - z. B. bei Arbeiten unter Atemschutz (G26)
- das Ruhe und Belastungs EKG - z.B. bei stark körperlich belastenden Tätigkeiten
- die Polygraphie z. B. bei Fahr- und Steuertätigkeiten
- das Langzeit EKG sowie Langzeitblutdruck
zur Abklärung von Belastungssituationen am Arbeitsplatz

Die aufgeführten med. techn. Leistungen sind zum Teil im Leistungsumfang der spez. Vorsorgeuntersuchungen integriert und somit je nach Umfang des Vertrages Bestandteil der Betreuung.
Spezielle med. techn. Untersuchungen aus dem Leistungsangebot können, je nach Fragestellung, zusätzlich durchgeführt werden.