werden nach allen gängigen "G - Grundsätzen" und staatl. Vorschriften "vor Ort" durchgeführt.
Alle Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung können durchgeführt werden.
z. B. G 26.3 (schwerer Atemschutz) für Feuerwehren.
für Fahr- Steuertätigkeit (G25), Bildschirmarbeit (G37) und Führerschein (FEV)
für alle Arbeitnehmer unter Lärmexposition (G20)
für Atemschutz (G26.1 - 3), Überdruck (G35.1), Taucher (G35.2)
z. B. für Arbeiten unter Absturzgefahr (G41)
bei Arbeiten unter schweren Atemschutz (G26.3), Überdruck (G35.2) und Arbeiten unter Absturzgefahr (G41)
zur spezifischen Beurteilung der Belastung am Arbeitsplatz
Blutdruckverhalten während des Arbeitsprozesses
ambulante Methode zum Schlafapnoescreening. Besonders bei Busfahrern, Fernfahrern, Schichtarbeitern).
bei Arbeitnehmern mit Infektionsrisiko (G42)